Rente

Rentner EhepaarDie gesetzliche Renten- versicherung muss die Basis des erreichten Le- bensstandard sichern, d.h. Altersarmut muss ver- mieden und die Teilhabe am gesellschaftlichen Le- ben gesichert sein.

Durchschnittsverdiener müssen weiter Renten er- halten, die einen deut-lichen Abstand zur Grundsicherung aufweis- en.

Die Wahrung des Lebens- standards im Alter erfordert schon heute von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern einen höheren Anteil ihres Einkommens für private Eigenvorsorge. Eigenvorsorge können sich aber nicht alle leisten. Die GRV muss deshalb die tragende Säule der Alterssicherung bleiben. Gerade die Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt, wie unsicher und krisenanfällig kapitalgedeckte Altersversorgungen sind. Ich will deshalb am umlagefinanzierten System festhalten.

Klar ist aber auch: Um die umlagefinanzierte Rente zukunftssicher zu machen, müssen wir gewisse Weichenstellungen vornehmen. Ich fordere deshalb:

  • Nein zur Heraufsetzung des Renteneintrittsalter. Schon heute zeigt sich: Nur jeder 10. Arbeitnehmer zwischen 55 und 65 Jahren ist sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Notwendig sind stattdessen flexible Renteneintritts- und Rentenaustrittsinstrumente, die den gesellschaftlichen Bedürfnissen des 21. Jahrhunderts Rechnung tragen. Dazu gehören die Fortführung der geförderten Altersteilzeit und einen abschlagsfreien Zugang zur Erwerbsgeminderten- bzw. der Erwerbsunfähigkeitsrente. Kindererziehungs- und Pflegezeiten sind in Zukunft wie beitragspflichtige Zeiten zu berücksichtigen, um sie gesellschaftlich anzuerkennen.
  • Ich will die gesetzliche Rente von einer Versicherung ausschließlich für abhängig Beschäftigte zu einer solidarischen Bürgerversicherung umbauen. Ziel des Umbaus muss es sein, jeden Bürger und Bürgerin nach Höhe seines Einkommens in die Rentenversicherung einzubeziehen. Dafür sollten neben den Löhnen und Gehältern von abhängig Beschäftigten auch die Einkommen von Beamten und Selbstständigen berücksichtigt werden. Dies wird zu sinkenden Beitragssätzen führen von denen letztlich aller Bürgerinnen und Bürger profitieren.
  • Um einen Spielraum für den sozialen Ausgleich in der GRV zu schaffen, soll die Beitragsbemessungsgrenze schrittweise an- und längerfristig aufgehoben werden.

Andreas Parr | Erstelle dein Profilbanner

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